Mir fehlen fast die Worte…
1. Strafmildernd ist es, wenn der Täter kein Deutsch kann!!!!
-> damit haben wir wieder einmal einen Beweis für die eindeutige Bevorzugung von Ausländern. Gleiches Recht für alle war gestern.
2. Opfer hat die „Tat gut weggesteckt“!!!
Gerichtssprecher:
„Strafmildernd hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch und wurde in der Untersuchungshaft bereits angegriffen. Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt, es sind keine schweren Folgen zu erwarten.“ „
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