Ein Fazit der unten im Link wiedergegebenen Entscheidung: Wenn der Gesetzgeber nicht weiß, wie er handeln muss, darf er irgendwie handeln.
Ein weiteres: Wer ungleich behandelt wird, muss selbst dafür sorgen, dass er einen Ausgleich schafft. (Sehr interessant im Bezug auf die Entlohnung von Frauen… )
Und das gute alte Fazit: Was die Behörde nicht weiß, muss der Bürger wissen.
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