„Das Landesverfassungsgericht (LVerfG) Mecklenburg-Vorpommern hat am Dienstag die Verfassungsbeschwerde eines Landesbeamten als unbegründet zurückgewiesen (Urt. v. 10.10.2017, Az. LVerfG 7/16). Der Mann hatte sich gegen eine Regelung gewehrt, nach der nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden und diese auch nur von Frauen gewählt werden können.“ https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lverfg-mecklenburg-vorpommern-lverfg7-16-gleichstellung-beauftragte-nur-frauen/ Immerhin findet #dieLinke das Urteil nicht richtig… #Recht, #LVerfG, #Frauenrechte, #Männerbenacheiligung, #Beamte,
LVerfG: Mann darf nicht Gleichstellungsbeauftragter sein
