Das OLG Hamm hat entschieden, dass es genügt, wenn 2 x in der Woche geduscht wird.
Ein menschenwürdeverachtendes Urteil, das sich in eine ganze Reihe an Fehlentscheidungen des OLG in den letzten Jahren einreiht.
LTO fasst zusammen:
OLG Hamm zu Rechten von Strafgefangenen: Zweimal duschen pro Woche reicht. In: Legal Tribune Online, 12.01.2016, http://www.lto.de/persistent/a_id/18112/ (abgerufen am: 12.01.2016)