Ein Fazit der unten im Link wiedergegebenen Entscheidung: Wenn der Gesetzgeber nicht weiß, wie er handeln muss, darf er irgendwie handeln. Ein weiteres: Wer ungleich behandelt wird, muss selbst dafür sorgen, dass er einen Ausgleich schafft. (Sehr interessant im Bezug auf die Entlohnung von Frauen… ) Und das gute alte Fazit: Was die Behörde nicht weiß, muss der Bürger wissen. lto.de/recht/studium-referendariat/s/bverwg-2-c-31-15-referendare-nrw-unterhaltsbeihilfe-nachforderung-klage-abgewiesen/?utm_content=buffer89247&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=buffer #Urteil, #Nrw, #Bverwg, #Referendar, #verfassungswidrigkeit, #Bundesverwaltungsgericht
Schlagwort: referendar
Ich schäme mich auch Rechtsreferendar und damit quasi ‚Kollege‘ zu sein.
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